AVAS: Keine Korrektur der falschen Anzeige; antwortet nicht. Ein Verbraucher stellte am 10.11.2020 den nachstehenden Kommentar bei uns ein: Schilling 10.11.2020 Das Portal Rooms24 müsste verboten werden. Hier werden den Anbietern von Ferienunterkünften unseriöse Verträge aufgedrängt, die unverschämt sind und juristisch abgesichert, den Vermietern keine Gäste bringen, sondern nur der Bereicherung von Rooms24 dienen. Unfähige Mitarbeiter können keine vorhandenen Daten richtig übernehmen . Es ist erschreckend.! SOLCHE Unternehmen haben auf den Seiten zur Vermittlung von Ferienunterkünften nichts zu suchen. Wir schrieben am 27.5.2021 an „Schilling“: Sehr geehrter Herr Schilling, Sie hatten einen Kommentar zu unserem Artikel eingestellt: verbraucherschutz.de/wer-hat-erfahrung-mit-avas-marketingconsulting-zimmersuche24-com-und-rooms24-de/ Sollten Sie immer noch Probleme mit der Firma haben, schreiben Sie mir bitte. Herr Schilling antwortete: Sehr geehrte Frau Lauckenmann, viele Dank für Ihre Mitteilung. Es geht um den am 12.06.2020 abgeschlossenen „Fernabsatzvertrag“ zur kostenfreien Darstellung unseres Ferienhauses bei „rooms 24“. Wir sind bei Traum-Ferienwohnungen seit vielen Jahren gelistet und hatten im 2. Halbjahr 2020 noch Einiges frei. Deshalb wollten wir das kostenfreie, zeitlich begrenzte Angebot von rooms 24 nutzen. Der Fehler lag bei uns, da wir durch Totalausfall unseres Apple-Laptop auf den vorgegebenen Termin (01.11.2020-Kündigung der kostenfreien Veröffentlichung) nicht rechtzeitig reagieren konnten. Wir sind 85 und 86 Jahre alt und uns […]
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