Corona: Keine Hilfe vom Bund: Erste Gaststätte will trotz Verbot wieder eröffnen. Die Gaststätte Alt Norhausen in Nordhausen schrieb seinen Gästen, dass ihre Gaststätte ab dem 22.1.2021 auch entgegen den Auflagen der Bundesregierung wieder eröffnet werden würde. Grund hierfür sei die Tatsache, dass das die durch die Bundesregierung zugesicherten November – und Dezemberhilfen bis heute nicht geflossen seien. Am 26.10.2020 sei durch die Bekanntgabe der Hilfen durch Olaf Scholz und Peter Altmaier ein mündlicher Vertrag zwischen der Regierung und und der Gastronomie geschlossen worden. Da sich die genannten Mitglieder des Bundesregierung nicht an diese Vereinbarung halten würden, sei dies ein klarer Rechtsbruch nach BGB §151. Der Schritt, das Restaurant nun wieder zu eröffnen sei der einzige Weg, die persönliche Existenz und den Fortbestand des Restaurants zu sichern. Rechtliche Folgen würden billigend in Kauf genommen werden und einem Rechtsstreit würde man zuversichtlich entgegen sehen. Man gebe den beteiligten Personen die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahem bis zum 21.1.2021. Sollte diese nicht erfolgen, würde dies einer Billigung des Handels durch die Bundesregierung gleich gesetzt und das Restaurant unter Einhaltung strenger Hygieneregel wieder eröffnet.
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