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Zahlen Sie nicht an die Pro Claim AG für Top200 Gewinnspiele

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Zahlen Sie nicht an die Pro Claim AG für Top200 Gewinnspiele. Frau Esther J. schrieb am 24.09.2020: Betreff: Pro Claim AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro für Top200 Gewinnspiele/EUROJACKPOT-49 Internetseite: Telefonverkauf Nachrichtentext: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 29.08.2020 einen Brief von Pro Claim erhalten in dem mir mitgeteilt wird, dass ich angeblich einer kostenpflichtigen Dienstleistung mit meinen persönlichen Daten zugestimmt und Betrag bisher nicht beglichen habe. Vor diesem Brief habe ich aber – soweit ich mich erinnern kann – keinerlei Post mit einer Zahlungsaufforderung von Top200 erhalten, sondern lediglich Anrufe hierzu, in denen mir gedroht wurde, die allerdings auch schon mindestens 1,5 Jahre zurückliegen. Pro Claim droht mir nun erneut mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, etc. wenn ich nicht innerhalb von 9 Tagen zahle, was ich bisher noch nicht getan habe, da mir das alles sehr seltsam erscheint. Nun wollte ich mal fragen, ob Sie diese Firmen (Top200 und Pro Claim) kennen bzw. wie ich da weiter verfahren soll, da mir bisher nicht bekannt ist, dass ich denen überhaupt irgendeine Summe schulde. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Esther J. verbraucherschutz.de antwortete Frau Esther J. am 24.09.2020: Sehr geehrte Frau J., bei unberechtigten Forderungen können Sie ggf. gegen den […]

Der Beitrag Zahlen Sie nicht an die Pro Claim AG für Top200 Gewinnspiele erschien zuerst auf Verbraucherschutz.de.


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