“Der angeforderte Betrag wurde mir von der GEZ überwiesen.” Frau Nicole W. schrieb uns am 30.11.17: Mit Bescheid der GEZ v. 19.7.2017 wurde ich als BAföG-Bezieher für die Zeit vom 1.4.17 bis 31.3.2018 von der Rundfunkbeitragspflicht freigestellt. Eine Zahlung des Gebührenbeitrags von 52 Euro am 15.8.2017 wurde mir trotz mehrfacher schriftlicher Bitte zur Rückzahlung nicht erstattet. Telefonische Anfragen sind erfolglos, Anrufe werden nicht weitergeleitet. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Danke! Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage nach Erhalt der Befreiungskopie am 7.12.17 an die GEZ weiter, die uns am 9.12.18 mitteilte, dass die Erstattung versehentlich noch nicht erfolgt war, nun aber erstattet wurde. Frau W. schrieb uns am 3.1.18: Sehr geehrte Frau Lauckenmann, zunächst wünsche ich Ihnen ein schönes neues Jahr und wünsche Ihnen alles Gute. Der angeforderte Betrag wurde mir von der GEZ überwiesen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Nicole W.
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