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Ebay antwortet nicht auf Anfragen

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Ebay antwortet nicht auf Anfragen. Herr David L. schrieb uns am 30.5.22: Betreff: Rückzahlungsverweigerung von Ebay Internetseite: www.ebay.de Nachrichtentext: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei Ebay ein Handy aus England bestellt. Als dieses eintraf, sollte ich 80 Euro Zollgebühren zahlen. Das war mir zu hoch. Ich verweigerte daher die Annahme. Inzwischen ist das Handy wieder in England angekommen. Dies lässt sich mit der Sendungsnummer nachverfolgen. Die Annahme wurde mit einer Unterschrift quittiert. Der Verkäufer weigert sich jedoch, mir das Geld zurückzuüberweisen, weil er behauptet, das Handy nicht erhalten zu haben. Daraufhin nahm ich Kontakt zu Ebay auf. Doch auch das Unternehmen weigert sich, mir den Betrag zurückzuerstatten, weil es laut AGBs verboten ist, die Annahme von Ware zu verweigern. Sehen Sie eine Möglichkeit, zumindest einen Teil des Gelds erstattet zu bekommen? Der Verkäufer ist auf meine Anfrage, ob wir uns den Schaden teilen wollen, nicht eingegangen. Es geht um rund 350 Euro. Freundliche Grüße David L. Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 1.6.2022 an Ebay weiter, erhielt aber keine Antwort. Herr L. schrieb uns am 17.6.22: Sehr geehrte Frau Lauckenmann, ich habe bisher noch nichts von Ebay gehört. Was ist denn eine adäquate Frist? Freundliche Grüße David L. Wir […]

Der Beitrag Ebay antwortet nicht auf Anfragen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.de.


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