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Angebot des Insolvenzverwalters von Immoneo GmbH annehmen?

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Angebot des Insolvenzverwalters von Immoneo GmbH annehmen? Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwältin für Versicherungsrecht und erläutert das jüngste Schreiben des Insolvenzverwalters der Immoneo GmbH von Anfang März 2022 an die Gläubiger. Im Oktober 2021 hat das Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Berliner Immoneo GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger hatten der Immoneo GmbH in der Vergangenheit zu hohen Zinsen Darlehen gewährt. Für deren Rückzahlung hatte der alleinige Gesellschaftergeschäftsführer, Dragan Silic, in vielen Fällen eine Bürgschaft übernommen bzw. es wurde mit einer solchen Bürgschaft zum Abschluss der Kapitalanlage geworben. Zunächst wurden vom Insolvenzverwalter der Immoneo GmbH die angemeldeten Forderungen allesamt vorläufig bestritten. Hintergrund sei, dass zunächst geprüft werden müsse, ob eine wirksame Bürgschaft vorliegen würde, so der Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter teilte weiter mit, dass dann, wenn eine wirksame Bürgschaft vorliegt, die Forderung nur für den Fall des Ausfalls der Sicherheit zur Insolvenztabelle festzustellen sei. Im Ergebnis bedeutet das nach meiner Auffassung, wenn eine wirksame Bürgschaft vorliegt, gibt es eine Forderung gegen die Immoneo GmbH nur für den Fall, dass eine Inanspruchnahme des Herrn Silic aus der Bürgschaft scheitert. Nun hat der Insolvenzverwalter die Gläubiger Anfang März 2022 erneut angeschrieben. Zweck dieses Schreibens ist es […]

Der Beitrag Angebot des Insolvenzverwalters von Immoneo GmbH annehmen? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.de.


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