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Für den „Kauf auf Rechnung“ gilt der PayPal-Käuferschutz nicht!

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Für den „Kauf auf Rechnung“ gilt der PayPal-Käuferschutz nicht! PayPal teilte uns am 10.3.2021 auf Nachfrage mit: Für den „Kauf auf Rechnung“ gilt der PayPal-Käuferschutz nicht. Der Käuferschutz gilt nur für Transaktionen, die über das PayPal-Konto durchgeführt werden. Kunden brauchen kein PayPal-Konto für den „Kauf auf Rechnung“. Gerne beschreibe ich Ihnen den Standard-Prozess, der für die Fälle vorgesehen ist, in denen der Käufer „Kauf auf Rechnung“ als Bezahlmethode auswählt und der Kauf anschließend storniert wird: Der Händler ist in einem solchen Fall verpflichtet, PayPal umgehend über die Stornierung zu informieren. Nach Eingang der Information stellt PayPal die Eintreibung der Forderung aus dem Kauf auf Rechnung ein – bzw. zahlt die Summe dem Kunden zurück, sollte dieser bereits bezahlt haben. Nachfolgend gebe ich Ihnen gern weitere Informationen zum „Kauf auf Rechnung“: PayPal bietet für Betreiber von Onlineshops unter anderem die Bezahlart „Kauf auf Rechnung“ an. PayPal kümmert sich für den Händler um die Abwicklung des Rechnungskaufs, was gerade für kleinere Händler mit wenig Kapazitäten attraktiv ist. PayPal tritt in Vorleistung und überweist den Rechnungsbetrag an den Verkäufer. Der Käufer verpflichtet sich dazu, den Zahlbetrag an PayPal zu überweisen. Er erhält eine Bestätigungsmail, in welcher auch die Details zur Zahlung an PayPal […]

Der Beitrag Für den „Kauf auf Rechnung“ gilt der PayPal-Käuferschutz nicht! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.de.


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