gewerbeanmeldung.com / clever marketing verliert Klage vor Gericht. Mit Urteil 561C84/20 vom 23.9.2020 Amtsgericht Moers wurde entschieden: „Bestehen bei einem Rechtsgeschäft Zweifel über das Handeln eines Vertragspartners als Verbraucher (§13 BGB) oder Unternehmer, ist nach der Wertung des Gesetzgebers in §13 Halbsatz 2 BGB von der Verbrauchereigenschaft auszugehen, was auch für die Beklagte gilt.“ Ihre Klage gegen die Verbraucherin wurde abgewiesen.
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