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Dyson: Gerät nach einem Jahr kaputt, seit fünf Wochen erfolgt keine Erstattung

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Dyson: Gerät nach einem Jahr kaputt, seit fünf Wochen erfolgt keine Erstattung. Frau Carina G. schrieb uns am 26.2.2020: Betreff: Dyson Nachrichtentext: Sehr geehrtes Verbraucherschutz-Team, da ich mir selber nicht mehr anders zu helfen weiß , wende ich mich heute an Sie. Anfang Januar ging mein Dyson Airwrap nach nicht mal 1 Jahr kaputt. Ich schickte daher dieses 500€-Gerät an Dyson zurück und erhielt am 13.01.2020 eine Eingangsbestätigung. Nach Rückfragen wurde mir schriftlich bestätigt, dass ich ein Austauschgerät erhalte. Telefonisch sprachen alle Mitarbeiter davon, dass mein Gerät in 1-2 Tagen versendet wird. Nach 5 E-Mails, 7 Telefonaten, 1 Vorstands- und 1 Aufsichtsratbeschwerde (beide wurden nicht beantwortet), trat ich am 11.02.2020 nach Fristsetzung und nach §323 vom Kaufvertrag zurück. Ich habe seitdem weder das Geld noch eine andere Antwort von Dyson erhalten. Mittlerweile habe ich große Sorgen wegen Dyson, da ich kein Einzelfall bin. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte, mich hier zu unterstützen und zu vermitteln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Viele Grüße Carina G. Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 27.2.2020 an help@dyson.de, Herrn Robert Webster (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort. Frau G. leitete uns am 28.2.2020 die nachstehende Antwort von Dyson weiter: Am 28.02.2020 um […]

Der Beitrag Dyson: Gerät nach einem Jahr kaputt, seit fünf Wochen erfolgt keine Erstattung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.de.


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