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Playfair-Parking e.K. fordert unangemessen hohe Gebühr für fehlende Parkscheibe

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Playfair-Parking e.K. fordert unangemessen hohe Gebühr für fehlende Parkscheibe. Einkaufsbeleg als Beweis wurde abgelehnt. Anzeige wird erstattet. Verbraucherschutz.de, Gunda Lauckenmann, schrieb am 16.01.2020 an ‘info@playfair-parking.de’: Sehr geehrter Herr Moritz Dohna (Geschäftsführer), ich kaufe jede Woche bei Netto am Trelder Weg ein und lege grundsätzlich meine Parkscheibe ins Fenster. Heute Morgen war ich sehr in Gedanken und vergaß die Parkscheibe. Als ich aus dem Supermarkt kam, hatte ich einen Zettel wegen Parkverstoßes an meiner Frontscheibe. In der Anlage übersende ich Ihnen diesen Zettel von Ihnen, sowie meinen Beleg von Netto, Datiert 16.1.2020 um 11:28 Uhr. Da ich nachweislich bei Netto eingekauft habe, betrachte den Parkverstoß als hinfällig. Ich möchte Sie bitten, mir die Stornierung des Parkverstoßes zu bestätigen. Playfair-Parking antwortete am 16.01.2020 um 14:05 Uhr: Sehr geehrte Frau Lauckermann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLAYFAIR-PARKING verstoßen bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. Hinweisschilder und AGB-Schilder, die das rechtfertigen befinden sich ersichtlich auf dem Gelände. PLAYFAIR-PARKING ist beauftragt, die Einhaltung dieser Regelungen durchzusetzen. Auf diesem privaten Kundenparkplatz ist das Parken nur in der vorgegebenen Zeit mit Parkscheibe gestattet. Unser Mitarbeiter hat in Ihrem […]

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