Die Zurich Versicherung ließ uns am 2.10.19 weitere Informationen zur Insolvenz von Thomas Cook zukommen: Sehr geehrte Frau Lauckenmann, zur Insolvenz von Thomas Cook GmbH in Deutschland geben wir Ihnen gerne weitere Informationen – auch als Erstinformation für Kunden, die sich direkt an Sie wenden. Unser Fokus liegt in der aktuellen Situation darauf, Reisende optimal zu unterstützen. Daher sicherte Zurich bereits am 25.9. im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Urlaubsort. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Um die Situation vor Ort weiter zu beruhigen, hat sich Zurich zudem entschieden am 27.09 bereits einen Abschlag i.H.v. 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen für im Hotel anwesende Gäste an die Hotels anzuweisen. Bis zum 2.10.2019 konnte Zurich damit sehr erfolgreich 129.000 von ehemals 140.000 Reisenden wieder nach Deutschland zurückführen. Zurich wird die Rückholungen in jedem Fall sichern. Zur Haftung des Kundengeldabsicherers: Der Gesetzgeber sieht vor (§651r BGB), die Haftung für den Kundengeldabsicherer (Versicherer) auf maximal 110 Millionen Euro zu begrenzen, gleichzeitig hat Thomas Cook Deutschland die Reisen nur bei einem Versicherer mit bis 110 Millionen Euro abgesichert, was dazu führt, dass die Schadensumme nun den von Thomas Cook eingekauften Versicherungsschutz bei weitem übersteigt. Da […]
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