Vor kurzem ist der Ökostrom—Anbieter enno energie GmbH aus Nordrhein-Westfalen vom Marktwächter Energie wegen einer intransparenten Preiserhöhung abgemahnt worden Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes: Immer wenn ihr Strom- oder Gasanbieter den Preis erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag fristlos kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Daher hören wir immer wieder von Fällen, bei denen die Information über eine Preiserhöhung in einem Werbe- oder Informationsschreiben regelrecht versteckt wird. Zum Teil findet sich die Information über eine Preiserhöhung auch erst auf der Jahresrechnung. Vor kurzem ist der Ökostrom—Anbieter enno energie GmbH aus Nordrhein-Westfalen vom Marktwächter Energie wegen einer intransparenten Preiserhöhung abgemahnt worden: Die enno energie GmbH verschickte ein auf den ersten Blick hilfreiches Anschreiben mit verschiedenen Energiespartipps, erst auf der zweiten Seite findet sich der Hinweis auf die „eingeschränkte Preisgarantie mit neuen Konditionen“. Diese können bedeuten, dass sich der Grundpreis für den Kunden verdoppelt und zusätzlich der Verbrauchspreis um knapp 15% angehoben wird. Ihr Energieversorger erhöht die Preise, was können Sie tun? Grundsätzlich sind Energieanbieter immer berechtigt die Preise zu erhöhen, wenn sich bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie selbst keinen Einfluss haben, erhöhen. Dazu gehören beispielsweise die Stromsteuer und die EEG-Umlage. Es kam in der Vergangenheit […]
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