“Leider haben Sie in Ihrem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung von RyanAir.” Herr Christian S. schrieb uns am 12.4.19: Betreff: Ryanair Buchung Guten Tag, ich habe keine starke Rechtssicherheit was die Europäischen Gesetze mit dem Thema Fluggastrecht angeht. Daher mein Anliegen: Ich hatte am 28.01.2019 direkt über Ryanair für 2 Personen einen Hin- und Rückflug von Frankfurt am Main (FRA) nach Barcelona (T2) gebucht. Hinflug: 19.05.2019 – 16:10 Uhr und Rückflug 22.05.219 – 19:15 Uhr. Am 25.02.2019 wurde ich per Email darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Änderung der Flugzeit bezüglich des Hinflugs vorliegt. Der Hinflug sollte nun schon am 19.05.2019 bereits um 06:40 Uhr statt finden. Der Rückflug um 19:00 Uhr. Somit läge beim Rückflug nur eine Verfrühung um 15 Minuten vor, wohingegen, der Hinflug um über 8 Stunden nach vorne verlegt wurde, was bezüglich der Anreise für meine Begleitperson nicht zumutbar gewesen wäre. Im Kontakt mit Ryanair wurde mir lediglich eine kostenlose Stornierung des HINFLUGS angeboten, anderweitig wurde mir ein Flug ab Frankfurt (Hahn) nach Barcelona angeboten. Der Flughafen in Barcelona selbst wäre aber nicht der ursprünglich angegebene sondern ähnlich wi Hahn ein außerhalb gelegener Flughafen gewesen, weshalb ich dies ebenfalls aufgrund der zeitlichen An – / […]
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