“Mittlerweile habe ich von der Deutschen Bahn einen Gutscheincode zur Einlösung bis 14.03.2020 in Höhe von 157,00, also die Hälfte des Fahrpreises erhalten.” Herr Andreas S. schrieb uns am 1.3.2019: Sehr geehrte Frau Lauckenmann, heute wende ich mich einmal an Sie, um Ihnen nachfolgenden Sachverhalt zu schildern: Wir haben ein Zugticket nach Hamburg und zurück gebucht vom 10.03. – 17.03.2019. Zum Zeitpunkt der Buchung war noch alles in Ordnung und wir wollten auch wirklich reisen. Kurz darauf wurde unsere Omi schwer krank und am 12 .02. schrieb ich an die Deutsche Bahn, daß wir nicht wissen, wie es weiter geht mit ihr, da die Prognosen sehr schlecht waren und bat um Erstattung oder Teilerstattung aus Kulanz. Mittlerweile ist unser Omi gestorben und die Beerdigung ist am 15.03. also genau in der Woche, in der wir normalerweise nach Hamburg gereist wären. Die Deutsche Bahn lehnte schon nach meiner Mail vom 12.02. eine Erstattung ab, obwohl das ja 4 Wochen vor Reisebeginn war. Daraufhin schrieb ich zurück, mit welchem Recht die Deutsche Bahn EUR 314 einbehält und warum nicht einmal eine Stornierung gegen Gebühr möglich sei. Außerdem wies ich darauf hin, daß ich seit 6 1/2 Jahren Abo-Kunde bin und fast jeden […]
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