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Axon Leasing Betroffene bündeln ihre Interessen über Verbraucherschutz.de

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Axon Leasing: Sonderverwalter bestellt. Verbraucheranwälte halten für die Betroffenen dagegen. Die miesen Nachrichten häufen sich. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat einen Sonderbeauftragten nach § 45 c KWG bestellt. Betroffene beklagen durch irreführende Aussagen der Firma Axon, damals noch eine Aktiengesellschaft und jetzt eine GmbH) Lug und Trug. Das Hamburger Landgericht hat bestätigt, dass die Klauseln der Axon AG (mittlerweile Axon Leasing GmbH) als „tückisch“ und „nachteilhaft“ für den Leasingnehmer bezeichnet werden dürfen (324 O 01/16). Mit diesen Aussagen dürften nach der Einschätzung der Verbraucherschutz.de-GröpperKöpke Rechtsanwälte „das Vertrauen in das Geschäftsmodell des Leasinggebers von vielen Kunden restlos verbrannt sein.“ Und jetzt fordert der Sonderverwalter, Herr Stefan Volk, die Kunden auch noch auf, einer zweifelhaften Vertragsänderung zuzustimmen. „Dem sollten die die betroffenen Axon-Leasingnehmer auf gar keinen Fall zustimmen. Denn nach unserer Einschätzung,“ sagt der GröpperKöpke Rechtsanwalt Matthias Gröpper, „würden die Leasingnehmer damit den Anspruch, das Fahrzeug zum vereinbarten Wert zu verkaufen, bedingungslos abgeben. Damit,“ führt Rechtsanwalt Gröpper weiters aus, „würden sich die Betroffenen selbst schädigen.“ Und der Verbraucherschutz.de-Partneranwalt Gröpper Köpke führt ergänzend aus: „Die BaFin hat mit dem schwerwiegenden Eingriff der Bestellung des Sonderbeauftragten Volk das Axon-Management nicht grundlos ausgetauscht. Augenscheinlich hegt es Zweifel an der Seriosität des von den bisherigen […]

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