Sollte der Stromanbieter die Lieferverträge durch Insolvenz kurzfristig beenden müssen, springt der örtliche Grundversorger ein. In solchen Fällen ist er gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet. es kommt immer wieder vor, dass kleine mittelständische Energieversorger aufgrund der starken Konkurrenz am Energiemarkt Insolvenz anmelden. Jüngstes Beispiel: Der Discount-Anbieter e:veen, der Anfang Juli Konkurs verlauten ließ. Zurecht fragen Verbraucher sich dann, wie es nach einer solchen Pleite weitergeht. Ist meine Stromversorgung weiterhin sichergestellt? Was passiert mit meinen Vorauszahlungen? Mit wem muss ich mich in Verbindung setzen? Und was sagt das über kleine Nischen-Anbieter aus? Welche Schritte eingeleitet werden sollten und wie es um eine gesicherte Stromversorgung steht, erklärt Jan Rabe, Geschäftsführer des unabhängigen Wechselservice Wechselpilot: „Für die wichtigste Frage, was mit dem Strom passiert, kann ich Entwarnung geben. Auch nach einer Insolvenz werden Kunden weiterhin mit Strom beliefert. In der Regel ordnet der Versorger seine Geschäftsprozesse innerhalb der nächsten drei Monate transparent und informiert seine Kunden über das weitere Vorgehen. Sollte der Versorger die Lieferverträge doch kurzfristig beenden müssen, springt der örtliche Grundversorger ein. In solchen Fällen ist er gesetzlich zur Stromlieferung verpflichtet. Bei einem Lieferstopp empfiehlt es sich, den alten Zählerstand abzulesen und an den lokalen Versorger zu kommunizieren. Aber Achtung: Diese Ersatzversorgung […]
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