Das Herunterladen von Filmen oder Musik aus dem Internet nennt sich „Filesharing“. Es ist illegal und zieht hohe Schadensersatzforderungen der Musik- und Filmindustrie nach sich. In gleich drei Fällen (Urteile des Bundesgerichtshofes vom 11.06.2015, Az.: I ZR 7/14) wurden Familien kräftig zur Kasse gebeten, deren Sprösslinge im Internet Musiktitel zum Download angeboten hatten. Im ersten
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