Dem Registergericht ist bekannt geworden, dass eine Reihe von Verlagen und Werbediensten die vom Gesetz geforderten online-Veröffentlichungen der anliegenden Registereintragung zum Anlass nehmen, Ihnen ein Angebot über eine Eintragung in ein Adress- oder Gewerbeverzeichnis privater Art zu unterbreiten. Die Angebote sind zum Teil Anzeigenauszüge, die über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren sollen. Hierbei handelt es sich
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