Unterzeichnen Sie keinesfalls das Formular von “Deutsches Gewerbeverzeichnis” Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe Bayern für einen Branchenbucheintrag! Im Eintragungsantrag steht nämlich Folgendes: “Das Widerrufsrecht nach 355 BGB ist ein Recht des Verbrauchers, für Unternehmen ist ein Widerruf ausgeschlossen. Die Vertragsauflösung ist frühestens nach drei Jahren nach Vertragsunterzeichnung möglich.” Bundesland/Region
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